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VGH Bayern, 12.10.2009 - 7 ZB 09.2303 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Gegenvorstellung; Statthaftigkeit; Vertretungszwang
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- VGH Bayern, 19.02.2009 - 7 ZB 09.332
Anhörungsrüge; Gegenvorstellung; Vertretungszwang
Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2009 - 7 ZB 09.2303
Gegen die Ablehnung eines Berufungszulassungsantrags, die das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig werden lässt (§ 124a Abs. 5 Satz 4 VwGO), ist eine Gegenvorstellung nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs jedenfalls seit Einführung der Anhörungsrüge nicht (mehr) statthaft (BayVGH vom 26.2.2006 Az. 12 ZB 06.416; vom 2.10.2007 Az. 14 ZB 06.3001; vom 3.3.2008 Az. 3 ZB 06.1216; vom 19.2.2009 Az. 7 ZB 09.332).Unabhängig von der fehlenden Statthaftigkeit fehlt es für den vorliegenden Antrag auf (nachträgliche) Zulassung der Berufung auch an einer wirksamen Vertretung, da der Kläger nach § 67 Abs. 4 i.V.m Abs. 2 Satz 1 VwGO nicht postulationsfähig ist (vgl. BayVGH vom 19.2.2009 Az. 7 ZB 09.332; OVG Lüneburg vom 4.3.2008 Az. 10 LA 62/08 ; OVG Münster vom 24.1.2007 Az. 6 A 288/07 ).
- BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07
Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2009 - 7 ZB 09.2303
Das Gericht kann die gesetzlich geregelte Bindung an seine eigenen Entscheidungen, wie sie sich aufgrund der eingetretenen Rechtskraft auch zu Gunsten der anderen Verfahrensbeteiligten ergibt, nicht ohne gesetzliche Grundlage allein aufgrund einer von der unterlegenen Seite erhobenen Gegenvorstellung übergehen (vgl. BFH vom 1.7.2009 Az. V S 10/07 unter Bezugnahme auf BVerfG vom 25.11.2008 NJW 2009, 829). - BFH, 01.07.2009 - V S 10/07
BFH nimmt Vorlage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes …
Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2009 - 7 ZB 09.2303
Das Gericht kann die gesetzlich geregelte Bindung an seine eigenen Entscheidungen, wie sie sich aufgrund der eingetretenen Rechtskraft auch zu Gunsten der anderen Verfahrensbeteiligten ergibt, nicht ohne gesetzliche Grundlage allein aufgrund einer von der unterlegenen Seite erhobenen Gegenvorstellung übergehen (vgl. BFH vom 1.7.2009 Az. V S 10/07 unter Bezugnahme auf BVerfG vom 25.11.2008 NJW 2009, 829).
- OVG Niedersachsen, 04.03.2008 - 10 LA 62/08
Aufhebung eines Bescheides über den Übergang einer Anlieferungs-Referenzmenge …
Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2009 - 7 ZB 09.2303
Unabhängig von der fehlenden Statthaftigkeit fehlt es für den vorliegenden Antrag auf (nachträgliche) Zulassung der Berufung auch an einer wirksamen Vertretung, da der Kläger nach § 67 Abs. 4 i.V.m Abs. 2 Satz 1 VwGO nicht postulationsfähig ist (vgl. BayVGH vom 19.2.2009 Az. 7 ZB 09.332; OVG Lüneburg vom 4.3.2008 Az. 10 LA 62/08 ; OVG Münster vom 24.1.2007 Az. 6 A 288/07 ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2007 - 6 A 288/07
Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2009 - 7 ZB 09.2303
Unabhängig von der fehlenden Statthaftigkeit fehlt es für den vorliegenden Antrag auf (nachträgliche) Zulassung der Berufung auch an einer wirksamen Vertretung, da der Kläger nach § 67 Abs. 4 i.V.m Abs. 2 Satz 1 VwGO nicht postulationsfähig ist (vgl. BayVGH vom 19.2.2009 Az. 7 ZB 09.332; OVG Lüneburg vom 4.3.2008 Az. 10 LA 62/08 ; OVG Münster vom 24.1.2007 Az. 6 A 288/07 ). - VGH Bayern, 13.08.2009 - 7 ZB 09.722
Juristische Staatsprüfung; Übergangsregelung für Wiederholer; Wahlfachprüfung vor …
Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2009 - 7 ZB 09.2303
Die gegen den Beschluss vom 13. August 2009 im Verfahren Az. 7 ZB 09.722 erhobene Gegenvorstellung des Klägers, mit der er sich gegen die der genannten Entscheidung zugrunde liegende Auslegung der §§ 12 Abs. 2 Satz 1, 31 Abs. 2 Satz 1 und 72 Abs. 2 und JAPO (2003) wendet, ist in doppelter Hinsicht unzulässig. - VGH Bayern, 21.02.2006 - 12 ZB 06.416
Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2009 - 7 ZB 09.2303
Gegen die Ablehnung eines Berufungszulassungsantrags, die das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig werden lässt (§ 124a Abs. 5 Satz 4 VwGO), ist eine Gegenvorstellung nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs jedenfalls seit Einführung der Anhörungsrüge nicht (mehr) statthaft (BayVGH vom 26.2.2006 Az. 12 ZB 06.416; vom 2.10.2007 Az. 14 ZB 06.3001; vom 3.3.2008 Az. 3 ZB 06.1216; vom 19.2.2009 Az. 7 ZB 09.332). - VGH Bayern, 03.03.2008 - 3 ZB 06.1216
Bei Ablehnung eines Berufungszulassungsantrags nicht statthaft; ohne …
Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2009 - 7 ZB 09.2303
Gegen die Ablehnung eines Berufungszulassungsantrags, die das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig werden lässt (§ 124a Abs. 5 Satz 4 VwGO), ist eine Gegenvorstellung nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs jedenfalls seit Einführung der Anhörungsrüge nicht (mehr) statthaft (BayVGH vom 26.2.2006 Az. 12 ZB 06.416; vom 2.10.2007 Az. 14 ZB 06.3001; vom 3.3.2008 Az. 3 ZB 06.1216; vom 19.2.2009 Az. 7 ZB 09.332). - VGH Bayern, 02.10.2007 - 14 ZB 06.3001
Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2009 - 7 ZB 09.2303
Gegen die Ablehnung eines Berufungszulassungsantrags, die das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig werden lässt (§ 124a Abs. 5 Satz 4 VwGO), ist eine Gegenvorstellung nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs jedenfalls seit Einführung der Anhörungsrüge nicht (mehr) statthaft (BayVGH vom 26.2.2006 Az. 12 ZB 06.416; vom 2.10.2007 Az. 14 ZB 06.3001; vom 3.3.2008 Az. 3 ZB 06.1216; vom 19.2.2009 Az. 7 ZB 09.332).
- VGH Bayern, 19.01.2010 - 7 ZB 09.1199
Zulässigkeit der Gegenvorstellung; Abgrenzung zur Anhörungsrüge; …
Nur wenn es an einer solchen prozessualen Bindungswirkung fehlt, das Gericht also zur Eigenkorrektur seiner Entscheidung befugt ist, besteht noch Raum für eine Gegenvorstellung (vgl. BVerfG vom 25.11.2008 BVerfGE 122, 90; BFH vom 1.7.2009 NJW 2009, 3035; BayVGH vom 12.10.2009 Az. 7 ZB 09.2303). - VGH Bayern, 27.10.2009 - 7 ZB 09.1954
Gegenvorstellung und außerordentliche Beschwerde gegen die Ablehnung eines …
Eine Gegenvorstellung gegen die Ablehnung eines Berufungszulassungsantrags, die das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig werden lässt (§ 124a Abs. 5 Satz 4 VwGO), ist jedenfalls seit Einführung der Anhörungsrüge nicht (mehr) statthaft (vgl. zuletzt BayVGH vom 12.10.2009 Az. 7 ZB 09.2303). - VGH Bayern, 10.11.2009 - 7 ZB 09.2667
Anhörungsrüge; Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung; Vertretungszwang bei …
Mit der vorliegenden Anhörungsrüge wendet sich der Kläger gegen den Beschluss des Senats vom 12. Oktober 2009, mit dem eine Gegenvorstellung des Klägers gegen den im Verfahren Az. 7 ZB 09.722 ergangenen Beschluss vom 13. August 2009 als unzulässig verworfen wurde (Az. 7 ZB 09.2303).